Dr.
Stefan Matysiak
Medienwissenschaftler
°
Freier Journalist
Windausweg
20 °
37075
Göttingen °
Tel.
0551/9899805 °
E-Mail |
I.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (PR/Auftragstexte): |
1. Nutzungsrechte
1.1. Alle
Auftragstexte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) und seiner Schutzregelungen.
Der Autor der Auftragstexte (Texter/Auftragnehmer) überträgt
dem Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
1.2. Alle
Texte dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und für
den vereinbarten Zweck genutzt werden. Jede andere, weitergehende oder
erneute Nutzung oder die Nachahmung von Texten und Konzepten ist nur mit
Einwilligung des Texters bzw. nach Vereinbarung eines zusätzlichen
Honorars gestattet. Eine Weitergabe des Nutzungsrechts bedarf der Einwilligung
des Texters.
1.3. Ein
Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer, ein
erhöhtes Honorar in Höhe des Fünffachen der ursprünglich
vereinbarten Vergütung zu verlangen. War ein Honorar nicht vereinbart,
gilt die nach den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Freie
Journalisten vorgesehene Vergütung als Bemessungsgrundlage des erhöhten
Honorars.
1.4. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, den Texter/Auftragnehmer von zusätzlichen
Nutzungen der Texte oder ihrer Verwendung in größerem Umfang
als vereinbart zu benachrichtigen. Verstößt der Auftraggeber
gegen diese Verpflichtung, ist der Texter berechtigt, die erhöhte
Vergütung nach 1.3. zu verlangen.
1.5. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, dem Texter/Auftragnehmer von den publizierten
bzw. gedruckten Auftragstexten ein Belegexemplar zu übersenden.
2. Gestaltung
und Leistungen
2.1. Der
Autor gestaltet die Auftragstexte entsprechend ihren kommunikativen Notwendigkeiten.
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich
der künstlerischen/redaktionellen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Herstellung Änderungen,
so hat er die Mehrkosten zu tragen. Für bereits begonnene Arbeiten
behält der Texter in jedem Fall den Vergütungsanspruch.
2.2. Zum
Umfang der Leistungen gehören neben der Produktion des Auftragstextes
auch die notwendigen Recherchearbeiten. Wünscht der Auftraggeber eine
Erläuterung der mit dem Text verfolgten kommunikativen Ziele, so hat
er die Mehrkosten zu tragen.
2.3. Die
Lieferung erfolgt als Manuskript per E-Mail. Andere Lieferformen werden
gesondert berechnet.
3. Honorare
3.1. Für
die Textarbeiten ist bis spätestens 30 Tage (Zahlungseingang) nach
Rechnungseingang das vereinbarte Honorar zu zahlen, über dessen Höhe
Stillschweigen zu bewahren ist. Mit Beginn des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen
fällig, die nach der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments
sieben Prozent oberhalb des Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank
liegen. Beitreibungskosten werden dem Auftraggeber gegebenenfalls
mit Pauschal Euro 10,- pro Zahlungserinnerung/Mahnung in Rechnung gestellt.
Zusätzliche Kosten aus einem gerichtliches Mahnverfahren werden entsprechend
ihrer Höhe dem Auftraggeber berechnet.
3.2. Wenn
nicht anders vereinbart, geschieht die Honorarberechnung auf der Basis
von Stundensätzen. Die Berechnung erfolgt je angefangener halbe Stunde.
Bei der Honorarberechnung gilt der Grundsatz von Treu und Glauben. Auf
Verlangen werden dem Auftraggeber als Nachweis der Arbeitszeiten Stundenlisten
übermittelt.
3.3. Mit
den Stundenhonoraren sind einfache Auslagen wie Telefon, Kosten für
Internetrecherchen u.ä. abgegolten. Darüber hinaus anfallende
Kosten wie beispielsweise Fahrt- und Reisekosten, Datenbankgebühren
sowie notwendige Fremdleistungen werden extra berechnet. Zum Umfang der
Leistungen gehören keine Reisespesen, Kosten für auswärtige
Besprechungstermine etc.
3.4. Sämtliche
Honorare sind Nettohonorare. Neben diesen schuldet der Auftraggeber die
gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern der Texter/Auftragnehmer der Regelbesteuerung
unterliegt.
4. Haftung
4.1. Der
Texter/Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig auszuführen.
Für entstandene Schäden haftet der Texter nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. Der Texter haftet nicht für die wettbewerbs-
oder markenrechtliche Zulässigkeit und die Eintragungsfähigkeit
der Arbeiten.
4.2. Wenn
der Texter/Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind
die Beauftragten nicht Erfüllungsgehilfen des Texters. In diesen Fällen
haftet der Texter nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit.
4.3. Mit
der Abnahme/Freigabe der Arbeiten durch den Auftraggeber übernimmt
dieser die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Arbeiten.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Leistungen des Texters entfällt
jede Haftung des Texters. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb
einer Woche nach Ablieferung des Werks geltend zu machen. Danach gilt das
Werk als mangelfrei abgenommen und freigegeben.
4.4. Der
Texter haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch die
Trägermedien mit den angelieferten Arbeiten entstehen.
4.5. Der
Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung der dem Texter übergebenen
Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur
Verwendung berechtigt sein, stellt er den Texter von allen Ersatzansprüchen
Dritter frei.
|
II.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Journalismus): |
5. Nutzungsrechte
5.1. Alle
Auftragstexte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) und seiner Schutzregelungen.
Der Autor/Journalist überträgt dem Auftraggeber/Redaktion die
für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Wenn nicht
anders vereinbart, handelt es sich um die Zweitverwertungsrechte für
die Printausgabe der Zeitung/Zeitschrift. Ein exklusives Nutzungsrecht
gilt ausschließlich für die Dauer von längstens einem halben
Jahr.
5.2. Alle
Texte dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und für
den vereinbarten Zweck genutzt werden. Jede andere, weitergehende oder
erneute Nutzung oder die Nachahmung von Texten und Konzepten ist nur mit
Einwilligung des Texters bzw. nach Vereinbarung eines zusätzlichen
Honorars gestattet. Dies betrifft auch die Nutzung im Internet, auf CD-Rom
und in anderen elektronischen Medien. Eine Weitergabe des Nutzungsrechts
bedarf der Einwilligung des Texters.
5.3. Der
Abnehmer erhält stets nur das Recht zur einmaligen Veröffentlichung
des Beitrages in den Ausgaben, für die er angenommen ist, es
sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
5.4. Ein
Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer, ein
erhöhtes Honorar in Höhe des Fünffachen der ursprünglich
vereinbarten Vergütung zu verlangen. War ein Honorar nicht vereinbart,
gilt die nach den gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Journalistinnen
und Journalisten an Zeitschriften von DJV/dju vorgesehene Vergütung
als Bemessungsgrundlage des erhöhten Honorars, mindestens jedoch ein
Honorar von 2,30 Euro pro Normzeile (40 Zeichen).
5.5. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, dem Texter/Auftragnehmer von den publizierten
bzw. gedruckten Auftragstexten ein Belegexemplar zu übersenden.
6. Honorare
6.1. Falls
nicht anders vereinbart, gelten für die Bemessung des Honorars die
gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Journalistinnen und Journalisten
von DJV/dju.
6.2. Eine
nicht vertragsgemäße Nutzung berechtigt zur Berechnung
eines erhöhten Honorars nach Absatz 5.4. |
III.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Redigier-
und Korrekturarbeiten, Ghostwriting) |
7. Nutzungsrechte
Der Korrektor/Ghostwriter/Auftragnehmer
überträgt dem Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte.
8. Honorare
8.1. Es gelten
die vertraglich vereinbarten Honorarsätze. Das Honorar ist bis spätestens
30 Tage (Zahlungseingang) nach Rechnungseingang zu zahlen. Mit Beginn
des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen fällig, die nach der Richtlinie
2000/35/EG des Europäischen Parlaments sieben Prozent oberhalb des
Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank liegen. Beitreibungskosten
werden dem Auftraggeber gegebenenfalls mit pauschal Euro 10,- pro
Zahlungserinnerung/Mahnung in Rechnung gestellt. Zusätzliche Kosten
aus einem gerichtliches Mahnverfahren werden entsprechend ihrer Höhe
dem Auftraggeber berechnet.
Die Auftraggeber
von Texten für den universitären Gebrauch erhalten in regelmäßigen,
vorher verabredeten Abständen Teillieferungen, die über den Stand
und Fortschritt des Arbeitsprozessen informieren. Beim Ghostwriting für
den universitären Bereich ist für kürzere Aufträge
der vollständige Betrag, bei längeren Beitragen jeweils ein Teilbetrag
nach Ablieferung einzelner Arbeitsteile per Vorkasse zu entrichten. Eine
Bezahlung hat nur für angenommene Seiten zu erfolgen.
8.2. Wenn
nicht anders vereinbart, geschieht die Honorarberechnung auf der Basis
von Stundensätzen. Die Berechnung erfolgt je angefangener halbe Stunde.
Bei der Honorarberechnung gilt der Grundsatz von Treu und Glauben. Auf
Verlangen werden dem Auftraggeber als Nachweis der Arbeitszeiten Stundenlisten
übermittelt.
8.3. Mit
den Stundenhonoraren sind einfache Auslagen wie Telefon, Kosten für
Internetrecherchen u.ä. abgegolten. Darüber hinaus anfallende
Kosten wie beispielsweise Fahrt- und Reisekosten, Datenbankgebühren
sowie notwendige Fremdleistungen werden extra berechnet. Zum Umfang der
Leistungen gehören keine Reisespesen, Kosten für auswärtige
Besprechungstermine etc.
8.4. Sämtliche
Honorare sind Nettohonorare. Neben diesen schuldet der Auftraggeber die
gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern derKorrektor/ Ghostwriter/ Auftragnehmer
der Regelbesteuerung unterliegt.
9. Haftung
und Garantien
9.1. Der
Korrektor/Ghostwriter verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig und
nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Für entstandene
Schäden haftet der Korrektor/Ghostwriter nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
9.2. Der
Korrektor/Ghostwriter garantiert nicht die Erfüllung der Qualitätsstandards
Dritter.
9.3. Mit
der Abnahme/Freigabe der Arbeiten durch den Auftraggeber übernimmt
dieser die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Arbeiten.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Leistungen des Korrektor/Ghostwriter
entfällt jede Haftung des Auftragnehmers. Beanstandungen, gleich welcher
Art, sind innerhalb einer Woche nach Ablieferung des Werks/Teillieferung
geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen und freigegeben.
Erhält
der Auftraggeber in regelmäßigen, vorher verabredeten Abständen
Teillieferungen, die über den Stand und Fortschritt des Arbeitsprozessen
informieren, gilt eine vetofreie Annahme einer Teillieferung lediglich
als vetofreie Annahme dieser Teillieferung. Kann über eine Teillieferung
keine Einigkeit erzielt werden, gilt der Auftrag in beiderseitigem Einvernehmen
mit der letztem akzeptierten Lieferung als beendet.
9.4. Der
Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber
durch die Trägermedien mit den angelieferten Arbeiten entstehen.
|
IV.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Seminare,
Bildungsveranstaltungen) |
10. Leistungsumfang
Die Seminarpreise
umfassen, soweit nicht anders vereinbart, die Seminarschulung, Seminarunterlagen
und ein Teilnahmezertifikat.
11. Seminarinhalte
und -methoden
11.1. Der
Seminaranbieter gestaltet die Seminarinhalte in Absprache mit den Seminarnachfragern.
Die Teilnahme an den Seminaren geht mit dem Akzeptieren der Seminarinhalte
einher.
11.2. Die
Seminarmethoden entsprechen den didaktisch-methodischen Notwendigkeiten,
die sich aus den Seminarinhalten und der Seminarziele ergeben.
12. Seminarunterlagen
Die Seminarteilnehmer
verpflichten sich, die bereitgestellten Seminarunterlagen nur für
eigene private Zwecke zu nutzen. Das Kopieren und Weitergeben ist unzulässig.
13. Datenschutz
Der Seminaranbieter
verpflichtet sich, über alle persönlichen und geschäftlichen
Angelegenheiten der Seminarteilnehmer - auch nach Ende der Seminare - Verschwiegenheit
zu wahren.
14. Honorare
14.1. Es
gelten die vertraglich vereinbarten Honorarsätze. Das Honorar ist
bis spätestens 30 Tage (Zahlungseingang) nach Rechnungseingang
zu zahlen. Mit Beginn des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen fällig,
die nach der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments sieben
Prozent oberhalb des Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank
liegen. Beitreibungskosten werden dem Auftraggeber gegebenenfalls
mit pauschal Euro 10,- pro Zahlungserinnerung/Mahnung in Rechnung gestellt.
Zusätzliche Kosten aus einem gerichtliches Mahnverfahren werden entsprechend
ihrer Höhe dem Auftraggeber berechnet.
14.2. Es
gelten die vor dem Seminar verabredeten Honorarsätze.
14.3. Wenn
nicht anders vereinbart, sind in das Honorar Leistungen für vom Seminaranbieter
gestellten Seminarmaterialien eingeschlossen. Hierfür wird die Erlaubnis
zur individuellen Nutzung erteilt, Weiterverbreitung, Kopieren und sonstige
weitergehende Nutzungen sind untersagt. Bei In-house-Seminaren sind - wenn
nicht anders vereinbart - vom Seminarnachfrager zusätzlich Fahrt-
und Übernachtungsspesen zu übernehmen.
14.4. Wird
ein bereits bestätigtes Seminar vom Seminarnachfrager abgesagt, so
werden 66 Prozent des verabredeten Honorars fällig.
14.5. Wird
auf Anforderung und nach den Vorstellungen eines Seminarnachfragers vom
Seminaranbieter ein besonderes erarbeitet, das Seminar aber nicht durchgeführt,
beträgt der Honorarsat für dieses Seminar 25 Prozent des Tagessatzes
für das konzipierte Seminar. Der Seminarnachfrager erwirbt damit das
Recht, das Seminarkonzept anderweitung zu nutzen. Wird das Seninar anschließend
doch durchgeführt, werden diese Gestehungskosten verrechnet.
15. Rücktritt/Kündigung/Verschiebung
15.1. Wird
ein Seminar kurzfristig abgesagt, werden Ausfallhonorare (Entschädigung
für anderweitig nicht mehr zu vergebene Seminartermine) und Aufwandsentschädigungen
(für bereits vorgenommene Seminarvorbereitungen oder Verwaltungsaufwand)
in Rechnung gestellt.
15.2. Erfolgt
der Rücktritt später als 30 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin,
beträgt das in Rechnung gestellte Ausfallhonorar/Aufwandsentschädigung
30 Prozent der Kosten des ausgefallenen Seminars.
15.3. Erfolgt
der Rücktritt in der Vorbereitungsphase (wenn beim Seminaranbieter
bereits Texte von Teilnehmer/innen eingegangen sind, die in das Seminar
integriert werden sollen), beträgt das in Rechnung gestellte Ausfallhonorar/Aufwandsentschädigung
50 Prozent der Kosten des ausgefallenen Seminars.
15.4. Wird
das Seminar später als 30 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin
auf einen anderen Termin verschoben, wird ein Ausfallhonorar von 15 Prozent
der Seminarkosten berechnet.
15.5. Zusätzlich
werden bereits angefallene Reisespesen sowie andere für das ausgefallene
Seminar bereits verauslagte Kosten in Rechnung gestellt.
15.6. Muss
ein Seminar vom Seminaranbieter abgesagt werden, werden die Seminarteilnehmer
bzw. der Seminarnachfrager unverzüglich informiert; eine Haftung ist
ausgeschlossen.
16. Haftung
16.1. Der
Seminaranbieter schließt die Haftung für jegliche Schäden,
die nicht unmittelbar und persönlich vom Veranstalter selbst verursacht
wurden, aus. Für vom Seminaranbieter verursachte Schäden wird
nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
gehaftet.
16.2. Die
Seminarteilnehmer haften für alle Verluste und Schäden, die durch
sie selbst, ihre Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus ihrem Bereich verursacht
werden. |
17.
17.1. Erfüllungsort
und Gerichtsstand für den Auftraggeber und Auftragnehmer ist Göttingen.
17.2. Diese
AGB sind Bestandteil aller Verträge über Auftragstexte/journalistische
und Korrekturarbeiten sowie Seminare. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer
der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen.
Göttingen,
1.1.2017 |
|